Schiess-Stand-Aufsicht Lehrgang 2023
05.11.2023, 09:00 Uhr, Schützenhaus ASG zu Gotha, Schützenplatz 3 (hinter der Stadthalle) – (Lehrgang)
Datum: Sonntag 05.11.2023 Zeit: 09:00Uhr Ort: Schützenhaus ASG zu Gotha, Schützenplatz 3 (hinter der Stadthalle)
Kosten: 40,00€ (zu Beginn des Lehrgangs in Bar zu zahlen), gem. Gebührenordnung TSB
Voraussetzungen:
- Mitglied im TSB
- Erste Hilfe Kurs
- Waffensachkunde (vor mind. 6Monaten)
Insofern die Waffensachkunde nicht beim TSB erlangt wurde, ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie WBK) vorzulegen.
Anmeldungen sind bis zum 01.11.2023 schriftlich an weissbeatrice@yahoo.de unter Angabe der Personalien, Email und Verein erforderlich.
Zu Lehrgangsbeginn ist die Teilnehmergebühr von 40 Euro in bar zu entrichten. Ausserdem muss der Nachweis eines Ersten Hilfe Lehrgang vorgelegt werden (der Führerschein reicht hier aus).
Nach Eingang der Anmeldung werden weitere Informationen und die ggf. erforderlichen Hygienebestimmungen übersandt.
Rückfragen – Tel. 0177/2337422
Waffensachkunde Lehrgang 2025
08.11.2025, 09:30 Uhr bis 09.11.2025, 16:00 Uhr, Schützenhaus ASG zu Gotha, Schützenplatz 3 (hinter der Stadthalle) – (Lehrgang)
Datum: Samstag 08.11.2025 und Sontag 09.11.2025 Zeit: jeweils 09:30Uhr
Ort: Schützenhaus ASG zu Gotha, Schützenplatz 3 (hinter der Stadthalle)
Kosten: 100,00 Euro (zu Beginn des Lehrgangs in Bar zu zahlen), gem. Gebührenordnung des TSB.
Voraussetzungen: Mitglied im TSB, Erste Hilfe Kurs und Nachweis der praktischen Sachkunde
Anmeldungen sind bis zum 22.10.2025 schriftlich an mailto:weissbeatrice@yahoo.de unter Angabe der Personalien(Name, Vorname,Geb.Datum und Ort, Anschrift) , Email und Verein erforderlich.
Zu Lehrgangsbeginn ist die Teilnehmergebühr von 100,00 Euro in bar zu entrichten. Ausserdem muss der Nachweis eines Ersten Hilfe Lehrgang vorgelegt werden (der Führerschein reicht hier aus). Am Lehrgang können nur Mitglieder des Thüringer Schützenbund teilnehmen!
Nach Eingang der Anmeldung werden die Lehrgansmaterialien, weitere Informationen und ggf. Hygienebestimmungen übersandt.
Bitte beachten, Meldungen nach dem 22.10.2025 sind nicht mehr möglich, da eine Vorab-Meldung an die Waffenbehörde erfolgen muss (gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 AWaffV) und nur fristgerecht gemeldete Teilnehmer zum Lehrgang bzw. der Prüfung zugelassen werden.